Ehrennadel EOV

Personen, die sich ums Liebhabermusizieren besonders verdient gemacht haben, können mit der EOV-Nadel geehrt werden.

Antragstellerin oder Antragssteller
Der Antrag für eine Auszeichnung kann von einem EOV-Orchester oder von einem Mitglied des Vorstands EOV, (nachstehend: der Antragsteller) gestellt werden. Er ist an den Vorstand des Eidgenössischen Orchesterverbandes zu richten. Ist ein Vorstandsmitglied Antragsteller, entscheidet der Vorstand EOV über die Verleihung.


Begründung für eine Auszeichnung

  • Orchestermitglieder und andere Pesonen, die sich in besonderer Weise um das Orchester verdient gemacht haben.
  • Personen, die sich in hervorragender Weise um die musikalische Ausbildung oder Förderung von Orchestermitgliedern verdient gemacht haben.
  • Personen, die sich über Jahre hinweg auf hervorragende Weise um das Liebhabermusizieren verdient gemacht haben.
Die Liste ist nicht abschliessend; die Verantwortung für die Auszeichnung trägt der Antragsteller.


Kosten
Der Antragsteller erhält die EOV-Nadel inkl. Urkunde gegen Entrichtung eines Betrags von min. Fr. 50.--. Der Reinertrag ist für den EOV-Fonds für Notenbeschaffung bestimmt.


Verleihung und Uebergabe der Auszeichnung
Die Verleihung der EOV-Nadel inkl. Urkunde erfolgt anlässlich einer Veranstaltung des Orchesters oder des EOV (namentlich im Rahmen der Delegiertenversammlung). Ueberreicht werden kann sie durch ein Mitglied des Vorstandes oder der Musikkommission EOV oder aber durch ein Mitglied des Orchesters.

Dieses Reglement ist von der Delegiertenversammlung am 3. Mai 1998 genehmigt und in Kraft gesetzt worden.

 Reglement EOV-Nadel  (PDF, 24KB)


Antragsformular
Das Formular für den Antrag an den Vorstand auf Verleihung der EOV-Nadel steht hier zum Download bereit. Bitte ausgefülltes Formular senden an:

Eidg. Orchesterverband
Postfach 2524
3601 Thun

 Antragsformular EOV-Nadel  (Acrobat PDF-File, 25KB)