Ehrennadel EOV

Personen, die sich ums Liebhabermusizieren besonders verdient gemacht haben, können mit der EOV-Nadel geehrt werden.

Antragstellerin oder Antragssteller

Der Antrag für eine Auszeichnung kann von einem EOV-Orchester oder von einem Mitglied des Vorstands EOV, (nachstehend: der Antragsteller) gestellt werden. Dieser ist an den Vorstand des Eidgenössischen Orchesterverbandes zu richten. Ist ein Vorstandsmitglied Antragsteller, entscheidet der Vorstand EOV über die Verleihung.

Begründung für eine Auszeichnung

  • Orchestermitglieder und andere Pesonen, die sich in besonderer Weise um das Orchester verdient gemacht haben.
  • Personen, die sich in hervorragender Weise um die musikalische Ausbildung oder Förderung von Orchestermitgliedern verdient gemacht haben. 
  • Personen, die sich über Jahre hinweg auf hervorragende Weise um das Liebhabermusizieren verdient gemacht haben.
  • Die Liste ist nicht abschliessend; die Verantwortung für die Auszeichnung trägt der Antragsteller.

Kosten

Der Antragsteller erhält die EOV-Nadel inkl. Urkunde gegen Entrichtung eines Betrags von min. Fr. 50.--. Der Reinertrag ist für den EOV-Fonds für Notenbeschaffung bestimmt.

Verleihung und Übergabe der Auszeichnung

Die Verleihung der EOV-Nadel erfolgt durch das Orchester oder den EOV.

Dieses Reglement ist von der Delegiertenversammlung am 3. Mai 1998 genehmigt und in Kraft gesetzt worden.

Antragsformular (Word)

Antragsformular (PDF)

Bitte ausgefülltes Formular an den EOV senden.